Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Veranstalter der MAVE Sportival Veranstaltungen ist die MAVE Sportival GmbH, Schäferstraße 23, 14109 Berlin (AG Berlin Charlottenburg; Handelsregister-Nr. HRB 264634 B). Die teilnehmende, erziehungsberechtigte oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person bestätigt hiermit, dass sie sich der Risiken bewusst ist, die mit der Teilnahme an den MAVE Sportival Veranstaltungen verbunden sind. Dies betrifft sowohl die eigene körperliche Gesundheit, die Gesundheit des Kindes oder der Kinder als auch mitgebrachtes Eigentum.

(2) Für das Rechtsverhältnis zwischen der MAVE Sportival GmbH und den Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.

(3) Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird zwischen uns und dem Teilnehmenden ausdrücklich in Schriftform vereinbart.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über ein dafür vorgesehenes Formular. Die Anmeldung (Angebot) wird erst durch die Bestätigung der Anmeldung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter wirksam.

Teilnahmetickets sind personengebunden und können nur mit Zustimmung des Veranstalters und ausschließlich online auf eine andere Person übertragen werden. Der Veranstalter hat das Recht, für die Umbuchung Gebühren zu erheben.

Eine Rückerstattung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und Übernachtungen) bei Nichtteilnahme ist generell ausgeschlossen, selbst wenn dies im Voraus mitgeteilt wurde.

Sollte eine Veranstaltung ersatzlos ausfallen, ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Ticketpreises verpflichtet. Bei Fällen höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen oder anderen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden gefährden könnten, ist es dem Veranstalter vorbehalten, das Event zu verschieben, abzusagen oder zu ändern. In diesen Fällen ist der Veranstalter von jeglichen Schadenersatzansprüchen befreit.

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen der MAVE Sportival GmbH im Bereich der Freizeitbetätigung, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist daher nach der Bestätigung durch die MAVE Sportival GmbH verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

§3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an den Sportevents ist nur Personen gestattet, die die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Daher ist die Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters sowie des Ticketanbieters zu beachten.

(2) Das Alter und die Identität aller Teilnehmer, einschließlich der Begleitpersonen, müssen bei der Registrierung am Veranstaltungsort durch einen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Gibt eine Person (oder Begleitperson) falsche Altersangaben an, kann die MAVE Sportival GmbH diese Person von der Veranstaltung ausschließen. Dies gilt auch, wenn die Person ihr Ticket nicht selbst gebucht hat, unabhängig von der Verantwortung für die falsche Altersangabe. Forderungen der MAVE Sportival GmbH aus dem Ticketkauf bleiben davon unberührt. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, je nach Schwere der Falschangaben und unabhängig davon, wer dafür verantwortlich ist. Für Zuschauer gibt es normalerweise kein Mindestalter. Falls bei bestimmten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt wird, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmer.

(3) Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss das Kind am Veranstaltungstermin das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter erreicht haben und darf das Maximalalter nicht überschritten haben. Eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) ist erforderlich. Außerdem benötigt jedes Kind mindestens eine und höchstens zwei Personen, die mit der Beaufsichtigung des Kindes beauftragt sind (im Folgenden: „Begleitperson“). Eine Begleitperson darf maximal drei Kinder begleiten, und die Distanz des Begleitpersonentickets muss mit der Distanz der Teilnahme-Tickets des Kindes/der Kinder übereinstimmen. Die Begleitperson/en nehmen ebenfalls am Lauf teil und müssen am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. In jedem Fall sind Alter und Identität jeder teilnehmenden Person (einschließlich der Begleitperson/en) durch einen Lichtbildausweis (oder ein anderes, aus Sicht des Veranstalters taugliches Dokument) bei der Registrierung am Veranstaltungsort nachzuweisen.

(4) Der Veranstalter und seine Beauftragten dürfen vor und während der Veranstaltung verbindliche Verhaltensregeln festlegen und kommunizieren, um den sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Diese Anweisungen sind zu befolgen. Verstöße gegen diese Regeln, die den Ablauf oder die Sicherheit gefährden, können zur Disqualifikation oder zum Ausschluss führen. Die Sanktionen werden nach Ermessen des Veranstalters oder seiner Beauftragten unter Abwägung der Situation und der Schwere des Verstoßes festgelegt. Teilnehmer müssen alle verbindlichen Bestimmungen, insbesondere Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, einhalten, die im Rahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzepts definiert werden (z.B. 3G-Nachweise zur Pandemieeindämmung). Diese Maßnahmen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt. Teilnehmer und Zuschauer müssen sich jederzeit respektvoll gegenüber anderen, dem Personal, Einrichtungen und Anlagen verhalten. Die MAVE Sportival GmbH lehnt jede Form von Diskriminierung ab und fördert gesellschaftliche Vielfalt. Veranstaltungen sollen Orte der Begegnung und des offenen, toleranten Miteinanders sein. Das Tragen, Zeigen oder Kommunizieren rechtswidriger oder diskriminierender Symbole ist verboten, und politische Symbole sind generell unerwünscht. Verstöße können zum Ausschluss der Veranstaltung führen. Teilnehmer und Zuschauer dürfen ihre Notdurft nur in ausgewiesenen Bereichen verrichten und nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilnehmen. Verstöße können ebenfalls zum Ausschluss führen.

(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitliche Eignung für die Teilnahme sicherzustellen. Der Veranstalter und seine medizinischen Diensteister behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

(6) Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. Falls möglich, werden Parkplätze ausgewiesen, die unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen genutzt werden dürfen.

(7) Aktive und passive Werbung, z.B. durch Banner, Flugblätter, spezielle Kleidung, Rufe, Gesänge oder „Guerilla-Aktionen“, ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Verstöße können zum Ausschluss führen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur, geltend zu machen. Dies gilt auch für Änderungen, Verunstaltungen oder Manipulationen genehmigter oder angebrachter Werbung, insbesondere auf Trikots oder Startnummern der Teilnehmer.

§4 Haftung

(1)  Die MAVE Sportival GmbH haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, die der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung einsetzt oder mit denen er vertraglich verbunden ist.

(2) Die Kosten für medizinische Dienstleistungen, sei es für die teilnehmende und erziehungsberechtigte Person selbst oder für die betreuten Kinder, sind von der jeweiligen Person selbst zu tragen, sofern sie anfallen. Die Veranstalter bieten keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen an. Es obliegt der teilnehmenden und erziehungsberechtigten oder mit der Betreuung beauftragten Person, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen für sich und die betreuten Kinder sicherzustellen.

(3) Die Informationen auf der Website werden sorgfältig gepflegt, dennoch können technische oder inhaltliche Fehler auftreten. Die bereitgestellten Informationen, insbesondere zu Terminen, Standorten und Eventinhalten, sind unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit. Jegliche daraus resultierenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Die teilnehmende, erziehungsberechtigte oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person bestätigt hiermit, dass sie sich der Risiken bewusst ist, die mit der Teilnahme an den MAVE Sportival Veranstaltungen verbunden sind. Dies betrifft sowohl die körperliche Gesundheit des Kindes oder der Kinder als auch mitgebrachtes Eigentum.

(5) Die teilnehmende Person sowie erziehungsberechtigte oder mit der Aufsicht betraute Personen sind sich bewusst, dass MAVE Sportival Veranstaltungen leichte Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände verursachen können. Es besteht auch das Risiko mittlerer und schwerer Verletzungen, einschließlich dauerhafter Lähmungen und/oder Tod.

Während der MAVE Sportival Veranstaltungen können alkoholische Getränke zum Kauf angeboten werden oder in geringen Mengen in der Teilnehmerverpflegung enthalten sein. Gemäß dem Jugendschutzgesetz (JuSchG, §9) richtet sich dieses Angebot ausschließlich an volljährige Personen (bzw. Personen ab 16 Jahren). Begleitpersonen minderjähriger Teilnehmer sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass diese keine alkoholischen Getränke erwerben oder konsumieren.

Es ist bekannt, dass eine umfassende medizinische Versorgung entlang der Strecke nicht immer gewährleistet werden kann. Dadurch können auftretende medizinische Probleme schwerwiegender sein.

Die teilnehmende und erziehungsberechtigte oder mit der Beaufsichtigung des Kindes beauftragte Person versichert, dass sie und das betreute Kind körperlich in der Lage sind, MAVE Sportival Veranstaltung zu bewältigen. Im Falle medizinischer Probleme werden sie das Streckenpersonal umgehend informieren und gegebenenfalls die Veranstaltung abbrechen.

Die teilnehmende und erziehungsberechtigte oder mit der Beaufsichtigung des Kindes beauftragte Person verpflichtet sich, einen respektvollen und sicheren Umgang mit anderen Teilnehmern während der MAVE Sportival Veranstaltung zu gewährleisten. Sie werden das Kind dazu anhalten, ebenso zu handeln, und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge leisten.

(6) Die teilnehmende und erziehungsberechtigte oder mit der Beaufsichtigung des Kindes beauftragte Person ist sich bewusst, dass bei MAVE Sportival Veranstaltungen Kleidung und mitgeführte Gegenstände wie auch Kinderwagen oder Fahrradanhänger verschmutzt, beschädigt oder zerstört werden können.

Haftungsauschluss Erwachsene

Mit meiner Anmeldung zur Teilnahme am MAVE Sportival erkläre ich, dass ich gesund bin, einen ausreichenden Trainingsstand habe und mit den Gefahren und Anforderungen (Lauf- und Workout) vertraut bin. Ich habe den gesamten Text der Ausschreibung gewissenhaft gelesen und akzeptiert. Sollte ich dabei Hinweise auf mögliche Fahrlässigkeit in der Gestaltung, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events entdecken, werde ich den Veranstalter umgehend darauf aufmerksam machen und im Zweifelsfall auf meine Teilnahme verzichten. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Ich versichere, meine Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Ich erkläre, dass ich an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teilnehme und dass ich ausreichend unfall- und haftpflichtversichert bin sowie eine gültige Krankenversicherung besitze, die die Behandlungskosten übernimmt, falls durch das MAVE Spotival medizinische Kosten entstehen. Ich bin mir bewusst, dass es beim Lauf über unebenes Geländer und über natürliche und künstliche Hindernisse zu Verletzungen kommen kann. Ich handle während des Absolvierens der gesamten Strecke auf eigene Gefahr. Ich stimme zu, im Falle einer Verletzung oder Erkrankung Erste Hilfe und andere medizinische Behandlungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und den Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) zu erhalten. Ich entbinde hiermit den Veranstalter von jeglicher Haftung oder Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen resultieren könnten. Ich stelle den Veranstalter von jedweder Haftung für Sach- oder Vermögensschäden frei, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung beruhen. Ich habe die Ausschreibung und Informationen des MAVE Sportival mit allen Gefahrenhinweisen vollständig gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Mir ist bewusst, dass ich das MAVE Sportival jederzeit zum Schutz meiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer abbrechen kann. Die Teilnahme am MAVE Sportival erfolgt freiwillig.

Haftungsausschluss Minderjährige 

Hiermit bestätige/n ich/wir als Erziehungsberechtige/r, dass die Teilnahme meines/unseres Kindes an der Veranstaltung MAVE Sportival und die damit verbundene Nutzung der Kinderbetreuung und des Workouts auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko erfolgt. Ich habe den gesamten Text der Ausschreibung gewissenhaft gelesen und akzeptiert. Sollte ich dabei Hinweise auf mögliche Fahrlässigkeit in der Gestaltung, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events entdecken, werde ich den Veranstalter umgehend darauf aufmerksam machen und im Zweifelsfall auf die Teilnahme meines/meiner Kinder verzichten. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst, dass es beim Lauf über unebenes Geländer und über natürliche und künstliche Hindernisse zu Verletzungen kommen kann. Ich stimme zu, dass mein/meine Kinder im Falle einer Verletzung oder Erkrankung Erste Hilfe und andere medizinische Behandlungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und den Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) erhalten dürfen. Ich entbinde hiermit den Veranstalter von jeglicher Haftung oder Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen resultieren könnten. Im Falle von Verletzungen und anderen negativen Folgen der Teilnahme stellt der/die Teilnehmer/in den Veranstalter von jedweder Haftung für Sach- oder Vermögensschäden frei, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung beruht. Die folgenden Hinweise sind Bestandteil des Haftungsausschlusses und sollten zur Kenntnis genommen werden. Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Kind ausreichend unfall- und haftpflichtversichert ist sowie eine gültige Krankenversicherung besitzt, die die Behandlungskosten übernimmt, falls durch das MAVE Spotival medizinische Kosten entstehen. Mit dem Bestätigen dieses Haftungsausschlusses erkläre/n ich/wir, dass mein/unser Kind gesund ist, über einen ausreichenden Trainingszustand verfügt und mit den Anforderungen der Strecke vertraut ist.

§5 Öffentliche Veranstaltung, Bild- und Tonaufnahmen

(1) Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass unsere Veranstaltungen öffentlich sind. Es ist zu erwarten, dass sie Gegenstand medialer Berichterstattung sein können (online im Internet, in sozialen Medien sowie offline in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien). Der Veranstalter wird ebenfalls Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltungen dokumentieren (siehe § 5.2).

(2) Während der Laufveranstaltungen können die Teilnehmer von uns oder unseren beauftragten Dienstleistern fotografiert, gefilmt und/oder interviewt werden. Die entstandenen Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews dürfen wir kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmer übertragen uns das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte exklusive Recht, diese Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zu zeigen und zum Abruf anzubieten. Dies schließt insbesondere die kommerzielle Nutzung zu Werbezwecken online und offline sowie in sozialen Netzwerken ein, wie z.B. in Magazinen, Newslettern, Plakaten, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung sowie in Presseveröffentlichungen. Die Teilnehmer verzichten dabei auf die Nennung ihres Namens.

§6 Schlussbestimmungen

Hiermit akzeptiere ich die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Gültigkeit der Vereinbarung davon unberührt. Die MAVE Sportival GmbH ist berechtigt, die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie andere Bestimmungen (z.B. Haftungsvereinbarungen) zu ändern. Solche Änderungen werden nur aus triftigen Gründen vorgenommen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, geänderter Rechtsprechung oder ähnlicher Gründe (z.B. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderungen erfolgen ausschließlich, um auf die veränderten Umstände zu reagieren; andere, nicht von den triftigen Gründen betroffene Bestimmungen bleiben unverändert. Sollte durch die Änderungen das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört werden, so unterbleiben die Änderungen. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung der Kundin.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juni 2024